Zulassungs- und Anerkennungsmöglichkeiten

Anerkennung von Ayurveda

Zertifikate und Diplome

Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland kein Zertifikat oder Diplom im Ayurveda-Bereich staatlich anerkannt ist. Wenn Sie kein Arzt oder Heilpraktiker sind, berechtigt Sie kein Zertifikat, heilend tätig zu sein. Das Wirkungsfeld verbleibt im präventiven, beratenden Bereich. Bezeichnungen wie „Ayurveda-Spezialist“, „Ayurveda-Therapeut“, „Klinischer Ayurveda Therapeut“ oder „ärztlich zertifizierter Therapeut“ sind schulinterne Bezeichnungen und bezeichnen keine staatliche Anerkennung im Sinne eines anerkannten, eigenständigen medizinischen bzw. therapeutischen Berufs.